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Impressum & AGB's

Die Lederwerkstatt - Meisterbetrieb
Inhaber: Tatjana Fang
Schönhauser Allee 133
10437 Berlin

Telefon & Fax: 030 | 445 39 45
leder1989@freenet.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß §7 Abs.1 TMG:
Tatjana Fang

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:
DE 31/283/60407



AGB's     Stand August 2011

1. Wir, Die Lederwerkstatt, fort an auch Betreiber genannt, unterhalten die folgenden Vertragsbeziehungen ausschließlich zu dem unmittelbaren Einsender, Einlieferer, bzw. Auftraggeber, fort an Kunde genannt.

2. Durch die Unterschrift des Kunden, bei Auftragserteilung, auf dem Auftragsschein, kommt es zu einem rechtsverbindlichen Vertrag, zwischen Betreiber und Kunden, der durch die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten des Betreibers in Anerkennung geltendem Rechts geregelt wird.
Mit Erteilung des Auftrages, durch Unterschrift des Kunden, stimmt dieser den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

3. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch nicht offenkundige Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z. B. ungenügende Festigkeit des Materials ungenügende Farbechtheit des Leders, frühere unsachgemäße Behandlung des Materials, andere verborgene Mängel u.v.m. Es sind weiterhin alle Mangelrügen ausgeschlossen, die durch einen unsachgemäßen Gebrauch hervorgerufen sind.

4. Wir übernehmen keine Haftung für die Paßform, Schnitt und/oder Sitz bei Maß-, oder sonstigen Angaben durch Dritte.

5. Ergibt sich trotz gewissenhafter Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, daß der Auftrag aus fachmännischer Sicht nicht zufriedenstellend ausführbar ist, kann der Betreiber vom bestehenden Vertrag zurücktreten. Es sei denn, daß der Kunde einer möglichen Abänderung des ursprünglichen Auftrages zustimmt. Beim Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde nur einen Anspruch auf Rückgabe des Vertragsgegenstandes, in dem jeweiligen aktuellen Zustand, in dem sich der Gegenstand gegenwärtig befindet. Gewährleistung kann in diesem Fall nicht übernommen werden. Regelungen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung nach §12 bleiben durch diesen Absatz unberührt.

6. Alle Reparatur-, bzw. Änderungswünsche sind vom Kunden einzeln auf zu zeigen. Zur Auftragserteilung müssen diese Wünsche auf einen Auftragsschein notiert und durch Unterschrift des Kunden, auf diesem Schein, bestätigt werden. Es werden ausschließlich Arbeiten ausgeführt, welche ausdrücklich durch den Einlieferer ausgezeichnet und durch Schriftform mit Unterschrift des Kunden explizit in Auftrag gegeben werden.

7. Durch Bezahlung des Auftrages (Werksvertrag) werden alle durchgeführten Arbeiten durch den Kunden anerkannt.
Mängel können nur an den durch den Betreiber ausgeführten Arbeiten beanstandet werden. Reklamationen bzw. Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten müssen innerhalb von fünf Werktagen angezeigt werden.

8. Trotz sorgfältiger Prüfung, kann keine Gewährleistung auf Material und/oder Beschaffenheit und/oder Schäden an Fertigteilen, wie. z. B. Reißer, Knöpfe, etc., gegebenen werden.

9. Expressarbeiten werden innerhalb von 3 Werktagen erledigt und mit einem Expresszuschlag von
20 % auf den Endpreis berechnet.

10. Die Auslieferung der Aufträge muß innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung möglich sein. Nach Ablauf dieser Frist trägt der Kunde jede Gefahr. Kann der Reparaturgegenstand innerhalb von sechs Monaten nicht ausgeliefert werden, so erlöschen für beide Parteien sämtliche Ansprüche, gleichgültig, ob Sie sich auf Vertrag, Eigentum oder sonstige Rechtsgründe stützen.

11. Sämtliche Preise sind Bruttopreise und zahlbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto und Rabatt. Bis zur vollständigen Begleichung des offenstehenden Rechnungsbetrages, verbleibt der Vertragsgegenstand im Besitz des Betreibers. Regelungen nach §10, die Lagerung fertiggestellter Vertragsgegenstände betreffend bleiben durch diesen Absatz unberührt.

12. Der Betreiber behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei vorzeitiger Vertragsbeendigung, gleichgültig durch welche Partei, Anspruch auf Schadensersatz i. H. v. 25% des gesamten Rechnungsbetrages geltend zu machen; aber immer die volle Höhe der bereits geleisteten Anzahlung.

13. Für in und/oder an den Reperaturgegenständen befindliche Gegenstände, jedweder Art, insbesondere Wertsachen, wie Schmuck oder Geld, wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.

14. Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

15. Firmenhauptsitz, Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen ist Berlin.


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